Gemeinsame
Information
der Strafverteidigervereinigungen und des Deutschen Anwaltvereins:
Amerikanischer
Rechtsanwalt Peter Erlinder in Kigali/Ruanda festgenommen
Berlin,
2. Juni 2010
Am
Freitag, den 28.05.2010 wurde in Kigali/Ruanda der amerikanische
Rechtsanwalt und Professor Peter Erlinder festgenommen.
Peter Erlinder ist Juraprofessor am William Mitchell
College of Law in Minnesota und seit Jahren als Rechtsanwalt
beim internationalen Strafge-richtshof für Ruanda
in Arusha/Tansania tätig sowie Präsident der
dortigen Anwaltsvereini-gung ADAD.
Am
Tag seiner Festnahme hielt sich Erlinder aus beruflichen
Gründen in Kigali auf, wo er die Oppositionspolitikerin
Victoire Ingabire verteidigt. Erlinder wurde verhaftet,
als er seine Man-dantin bei einer Anhörung vor
einem ruandischen Gericht vertreten wollte. Die genaueren
Umstände und insbesondere die gegen ihn erhobenen
Vorwürfe bleiben derzeit unklar.
Sicher
aber ist, dass Peter Erlinder zusammen mit vielen seiner
Anwaltskollegen und mit internationalen Menschenrechtsorganisationen
immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass im
ruandischen Bürgerkrieg neben dem unbestrittenen
Massenmord an den Tutsi auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen gegen die Hutu-Bevölkerung
stattgefunden haben, an denen die Rebellenarmee des
heutigen Präsidenten Paul Kagame beteiligt war.
Die Verhaftung Erlinders lässt daher befürchten,
dass hier ein Verteidiger daran gehindert werden soll,
seine Aufgaben wahrzunehmen und auch mitunter unliebsame
Wahrheiten auszusprechen.
Die
Strafverteidigervereinigungen und der Deutsche Anwaltverein
fordern von der Bundesre-gierung, das "traditionell
enge und gute beiderseitige Verhältnis" (so
das Auswärtige Amt) zur Regierung in Kigali zu
nutzen und auf eine umgehende Aufklärung der Umstände,
die zur Festnahme von Rechtsanwalt Erlinder geführt
haben sowie auf seine Freilassung hinzuwir-ken. Insbesondere
da von Deutschland eine bedingungslose Budgethilfe von
10 Millionen Euro jährlich an die ruandische Regierung
für "Demokratisierung, Zivilgesellschaft und
öf-fentliche Verwaltung" geleistet wird, liegt
es nahe, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Min-deststandards
zu pochen. Das Vorgehen ruandischer Behörden gegen
Rechtsanwalt Erlin-der weckt Zweifel an der "zivilgesellschaftlichen
Entwicklung" des Landes.
Die
Europäische Menschrechtskonvention und die Statuten
der Internationalen Strafge-richtshöfe garantieren
die freie Wahl des Verteidigers sowie das Recht des
Beschuldigten, seine Verteidigung adäquat vorzubereiten.
Dieses
Recht muss auch als Freiheitsrecht der Menschen in Ruanda
gelten. Sollte sich die Befürchtung bestätigen,
dass im Falle Erlinder Verteidigungs- und Verteidigerrechte
macht-politischen Strategien unterworfen werden, ist
energischer Protest geboten. Sonst hat die Staatengemeinschaft
den Anspruch auf ein international gültiges System
des Rechts ver-spielt.
Die
Strafverteidigervereinigungen und der Deutsche Anwaltverein
werden in Briefen an die entsprechenden deutschen und
ruandischen Behörden appellieren und eine umgehende
Aufklärung verlangen.
Organisationsbüro
Strafverteidigervereinigungen
Mommsenstr. 45, 10629 Berlin
RAin Natalie von Wistinghausen
Tel: 030-44 679 216 / bzw. 31018218
info@strafverteidigertag.de
Deutscher
Anwaltverein
Pressesprecher RA Swen Walentowski
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29
walentowski@anwaltverein.de
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