Gemeinsame Information
der Strafverteidigervereinigungen und des Deutschen Anwaltvereins:

Amerikanischer Rechtsanwalt Peter Erlinder in Kigali/Ruanda festgenommen

Berlin, 2. Juni 2010

Am Freitag, den 28.05.2010 wurde in Kigali/Ruanda der amerikanische Rechtsanwalt und Professor Peter Erlinder festgenommen. Peter Erlinder ist Juraprofessor am William Mitchell College of Law in Minnesota und seit Jahren als Rechtsanwalt beim internationalen Strafge-richtshof für Ruanda in Arusha/Tansania tätig sowie Präsident der dortigen Anwaltsvereini-gung ADAD.

Am Tag seiner Festnahme hielt sich Erlinder aus beruflichen Gründen in Kigali auf, wo er die Oppositionspolitikerin Victoire Ingabire verteidigt. Erlinder wurde verhaftet, als er seine Man-dantin bei einer Anhörung vor einem ruandischen Gericht vertreten wollte. Die genaueren Umstände und insbesondere die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bleiben derzeit unklar.

Sicher aber ist, dass Peter Erlinder zusammen mit vielen seiner Anwaltskollegen und mit internationalen Menschenrechtsorganisationen immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass im ruandischen Bürgerkrieg neben dem unbestrittenen Massenmord an den Tutsi auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Hutu-Bevölkerung stattgefunden haben, an denen die Rebellenarmee des heutigen Präsidenten Paul Kagame beteiligt war. Die Verhaftung Erlinders lässt daher befürchten, dass hier ein Verteidiger daran gehindert werden soll, seine Aufgaben wahrzunehmen und auch mitunter unliebsame Wahrheiten auszusprechen.

Die Strafverteidigervereinigungen und der Deutsche Anwaltverein fordern von der Bundesre-gierung, das "traditionell enge und gute beiderseitige Verhältnis" (so das Auswärtige Amt) zur Regierung in Kigali zu nutzen und auf eine umgehende Aufklärung der Umstände, die zur Festnahme von Rechtsanwalt Erlinder geführt haben sowie auf seine Freilassung hinzuwir-ken. Insbesondere da von Deutschland eine bedingungslose Budgethilfe von 10 Millionen Euro jährlich an die ruandische Regierung für "Demokratisierung, Zivilgesellschaft und öf-fentliche Verwaltung" geleistet wird, liegt es nahe, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Min-deststandards zu pochen. Das Vorgehen ruandischer Behörden gegen Rechtsanwalt Erlin-der weckt Zweifel an der "zivilgesellschaftlichen Entwicklung" des Landes.

Die Europäische Menschrechtskonvention und die Statuten der Internationalen Strafge-richtshöfe garantieren die freie Wahl des Verteidigers sowie das Recht des Beschuldigten, seine Verteidigung adäquat vorzubereiten.

Dieses Recht muss auch als Freiheitsrecht der Menschen in Ruanda gelten. Sollte sich die Befürchtung bestätigen, dass im Falle Erlinder Verteidigungs- und Verteidigerrechte macht-politischen Strategien unterworfen werden, ist energischer Protest geboten. Sonst hat die Staatengemeinschaft den Anspruch auf ein international gültiges System des Rechts ver-spielt.

Die Strafverteidigervereinigungen und der Deutsche Anwaltverein werden in Briefen an die entsprechenden deutschen und ruandischen Behörden appellieren und eine umgehende Aufklärung verlangen.

 

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