| Sabine
Rückert Öffentlichkeit
in Strafverfahren Beitrag
zur Arbeitsgruppe 5 - Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in Strafsachen Journalisten
gehören zu den Menschen, die fast alles, was sie zu sagen haben, schon mal
geschrieben haben. Mir geht es nicht anders. Über die Fälle, die ich
Ihnen vorstellen werde, habe ich irgendwann schon einmal in der ZEIT berichtet.
Und auch einige meiner Standpunkte kennt der aufmerksame ZEIT-Leser schon.
Es
gibt für den Verteidiger viele Gründe, gegen die Öffentlichkeit
im Strafprozess zu sein. Sie belastet den Mandanten zusätzlich, in seiner
ihn ohnehin bedrückenden psychischen Ausnahmesituation. Wenn er da allein
auf der Anklagebank sitzt, geben ihm die Blicke der Schaulustigen noch mehr das
Gefühl ein Vereinzelter, ein Ausgestoßener, ein Sündenbock zu
sein. Der
Tatvorwurf wird in allen seinen Einzelheiten ausgebreitet, das Vorleben, die Kindheit,
die Ehe des Angeklagten - alle mühsam gehüteten Geheimnisse werden zerpflückt,
alles, wofür sich einer schämt hervorgekramt. Zeugen äußern
sich und geben Einblick in lang zurückliegende, längst vergessen geglaubte
Verfehlungen, und zuletzt erstattet oft noch ein psychiatrischer Sachverständiger
sein Gutachten in dem das Innerste des Inneren, die Seele des Angeklagten in ihre
Bestandteile zerlegt wird und der Angeklagte nackt und bloß dasitzt. Ein
Mensch, gegen den ein Strafprozess läuft, wird zum Menschen ohne Privatsphäre.
Ausgesetzt ist er dabei nicht nur dem Voyeurismus der Zuhörer, oder
besser Zuschauer, sondern auch dem Voyeurismus der Medienvertreter und damit der
von ihnen Bedienten. Manche Medien halten schon vor der Hauptverhandlung infame
Etiketten für den Angeklagten bereit ("rosa Riese", "schwarze
Witwe", oder - schon den 50er Jahren - "Bestie von Altona"). Sie
graben in seinem Privatleben, bringen, gegen Geld, ehemalige Sexualpartner zum
Reden und verleiten die Mütter von Angeklagten dazu, ihre Söhne vor
laufender Kamera zu verfluchen. Obwohl
das Hauptverfahren nicht Teil der Strafe sein darf, ist es in Wirklichkeit oft
der schlimmste Teil der Strafe - sogar wenn es mit einem Freispruch endet. Und
dann vielleicht sogar besonders. Die
Zerstörungskraft der Medien kann im Übrigen nicht nur den Angeklagten
treffen, sondern auch die Nebenkläger. Der Umgang mit ihnen unterscheidet
sich - was die Rücksichtslosigkeit der Pressevertreter angeht - oft in nichts
vom Umgang mit dem Angeklagten. Auch ihr Leben wird breitgetreten. Sie werden
mitsamt ihrem Leid ins Scheinwerferlicht gezerrt. Ein
Prozess ist mir in besonderer Erinnerung geblieben, auch weil man hier den Täter
und das Opfer desselben Verbrechens den Medien zur Volksbelustigung auf besonders
gewissenlose Weise ausgeliefert hat: Bei der Präsentation des Angeklagten
half diesmal auch noch das Gericht mit. Ich spreche vom Mederakeverfahren, das
Ende 2006 in Dresden stattfand. Der Vorsitzende einer Dresdner Strafkammer stellte
damals den schwer gestörten Angeklagten regelrecht zur Schau. Bei der 13jährigen
Nebenklägerin erledigten das deren eigene Anwälte. Sie
erinnern sich vielleicht (die Rednerin zitiert aus einem eigenen Text) : Bereits
am 11. September veröffentlichte der SPIEGEL unter dem Titel "Willst
du mich umbringen?" eine anschauliche Beschreibung von Stephanies Qualen.
Hier berichtete das Mädchen von ihrer Verzweiflung und Angst, auch wurde
offenherzig mitgeteilt, wie häufig das Kind vergewaltigt worden war und welche
abstrusen sexuellen Vorlieben der Entführer hatte, außerdem wurde angedeutet,
was auf den Videos zu sehen ist, die er während der erzwungenen Geschlechtsakte
anfertigte. Es blieb nicht viel übrig, was der Leser sich dazudenken musste. Am
selben Montag erschien ein Vorabdruck von Stephanies Höllenfahrt in der BILD-
Zeitung, mit werbewirksamem Hinweis auf den SPIEGEL. Auch hier ging man ins Detail,
einige der peinvollsten Auszüge waren unterstrichen oder gefettet. Drei Tage
später wurde Stephanie in der ZDF-Talkshow Johannes B. Kerner dargeboten.
Auch hier fehlte der Hinweis nicht, dass Stephanies Geschichte im Spiegel nachzulesen
sei. Im ZDF-Studio saßen außerdem die Eltern des Kindes mit Gesichtern,
die eine bestürzende Ratlosigkeit ausdrückten. Da saß der Hannoveraner
Opferanwalt Ulrich von Jeinsen, der seine kleine Mandantin im medialen Wanderzirkus
präsentierte. Da saß eine Therapeutin, deren mildes Lächeln dem
Zuschauer suggerierte, es sei ganz in Ordnung, wenn ein vergewaltigtes Kind einem
Millionenpublikum vorgeführt werde. Stephanies
Rechtsbeistand Ulrich von Jeinsen will sich gegenüber der ZEIT nicht äußern.
Bei Kerner blickte er ernst in die Kamera: Er wolle Stephanie in der Hauptverhandlung
auftreten lassen und strebe im Urteil die "vorbehaltlose Sicherungsverwahrung"
für den Täter an; der solle "endgültig weggesperrt" werden.
Allerdings kennt das Gesetz die "vorbehaltlose Sicherungsverwahrung"
gar nicht. Auch wurde dem Zuschauer verschwiegen, dass seit Wochen ein psychiatrisches
Gutachten über den geständigen Mederake vorlag, in dem der Sachverständige
ausdrücklich dessen Sicherungsverwahrung empfiehlt. Welchen Sinn hatte also
dieser Auftritt? Im
Verfahren eskalierte die Situation, Mederake schwingt sich auf das Dach seiner
Haftanstalt, wo er, gleichermaßen beobachtet von den Sondereinsatzkommandos
der Polizei wie den Kameras der Fernsehsender, Stunden lang ausharrt. Obwohl
es sich bei der Kletterpartie nicht um einen Fluchtversuch handelt, konstruiert
die Nebenklage aus der Kurzschlusshandlung des Angeklagten sofort eine Gefahrenlage
für Stephanie, und die ihr verbundenen Medien verbreiten bereitwillig, sie
wage es unter diesen Umständen nicht mehr, das Gericht zu betreten. Dabei
wäre das Mädchen bloß per Videoübertragung in den Verhandlungssaal
zugeschaltet worden, zu keiner Zeit hätte sie sich mit ihrem Entführer
in einem Raum befunden. In
den Tagen darauf wettert der "Opferjurist" Thomas Kämmer in der
Presse gegen den Angeklagten. Und als Mederake in seiner Zelle vom Notarzt behandelt
werden muss, kündigt er an, Stephanies Familie denke wegen solcher Provokationen
daran auszuwandern - ein neues Medienthema ist da. Dass
es zu dieser Eskalation kam, dürfte mit dem aggressiven Presseandrang zu
tun haben, den Stephanies Eltern und ihre Rechtsbeistände nach Kräften
befördert haben. Schon als er zum Prozessauftakt in den Saal 084 geführt
wird, empfängt den Angeklagten, der eingesponnen in seine Fantasien gelebt
und hauptsächlich mit seinen Hunden kommuniziert hat, minutenlanges Blitzlichtgewitter.
Als Mederake auf dem Gefängnisdach steht, dokumentiert ein Heer von Reportern
jede seiner Bewegungen, während man sich lauthals ("Justizskandal!")
darüber ereifert, dass er dort oben steht. Die
Volksseele soll offenbar kochen. "Arme, arme Stephanie!", jammert BILD,
neben einem fast ganzseitigen Foto des Opfers. Die Zeitung hat an diesem Tag mit
dem Dachwanderer aufgemacht, und ihre Empörung ergießt sich über
die ersten drei Seiten. Aber wäre Mederake auch aufs Dach geklettert, wenn
das Gericht ihn vor dem medialen Kesseltreiben in Schutz genommen hätte?
Und wie lange wäre er dort oben geblieben, wenn ihn kein Journalist beachtet
hätte? Kaum
ist Mederake vom Dach heruntergekommen, zeigt sich der Vorsitzende der Jugendschutzkammer
von seiner martialischen Seite. Der Angeklagte wird jetzt in Hand- und Fußketten
in den Gerichtssaal geführt. Wieder ist das Fotografieren im Landgericht
erlaubt. Mederakes Hände stecken in klobigen fingerlosen Handschuhen. Wie
ein Guantánamo-Häftling sieht er aus. Hinter ihm haben sich sieben
vermummte Polizisten vom Sondereinsatzkommando aufgebaut und bewachen eine rotnasige
Elendsgestalt, die nicht mehr verhandlungsfähig ist. Soll das Opferschutz
sein? Der
Rechtsstaat hält einen Katalog harter Sanktionen bereit, mit dem er auch
auf solche Taten reagieren kann und wird. Nur - von Blitzlichtgewitter und vom
öffentlichen Zurschaustellen eines in Ketten Gelegten ist im Strafgesetzbuch
nichts zu lesen. Wer könnte ein berechtigtes Interesse an solchen Bildern
haben? Es
sind durchaus nicht immer nur die Nebenklägervertreter, die sich auf Kosten
ihrer Mandanten zu profilieren suchen. Auch manche Verteidiger neigen dazu. Gerade
Angeklagten, deren Hauptverhandlung einen publikumswirksamen Medienauftrieb verspricht,
können sich vor Angeboten von Verteidigern nicht retten. Sie alle wissen
das. Und auch, dass es den Rechtsbeiständen dabei nicht immer unbedingt um
die Mandanten geht. Auf ein besonders trauriges Beispiel, in dem ein Angeklagter
gleich mit drei angeblichen Staranwälten anrückte, die sich zum Prozessauftakt
vor den Kameras drehten, und ihren Mandanten anschließend im Stich ließen,
komme ich später noch zurück. Nicht jeder Beschuldigte wird
vom Gericht so behandelt wie Mario Mederake, manch einer muss dort nicht einmal
erscheinen. Das hängt natürlich vom Delikt ab, aber auch von der Qualität
der Verteidigung, bzw. von der Solvenz des Betroffenen. Angeklagte mit hohem sozialem
Status und besonderem Renommee haben viel zu verlieren. Meistens sind sie wegen
Wirtschaftsdelikten ins Visier der Strafverfolger geraten und jede Art von gerichtlicher
Zurschaustellung schmerzt sie naturgemäß besonders. Andererseits können
sie sich auch am wirksamsten gegen jede Art von Öffentlichkeit zur Wehr setzen.
Damit meine ich nicht nur die Möglichkeiten des Presserechts - auch der §
153 a der Strafprozessordnung ist ja, soweit es sich um schwerer wiegende Vergehensvorwürfe
handelt , für die gehobene Klientel unter den Straffälligen reserviert
und hat schon jetzt durch häufigen Gebrauch zu einer Art Klassenjustiz geführt.
Wer es sich leisten kann, bezahlt einen Spitzenverteidiger dafür, das Problem
mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aus der Welt zu schaffen. Man
denke bspw. an das Verfahren gegen den ehemaligen Tennisprofi Boris Becker, dem
zur Last gelegt wurde, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Eine
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten fordert die Staatsanwaltschaft,
die Vorsitzende Richterin ist gnädiger. Becker erhält zwei Jahre auf
Bewährung, eine kleine Geldstrafe und spontanen Applaus aus dem Publikum
(die Autorin liest aus ihrem Beitrag dazu). Warum nun wird bei alledem einer,
der den Prozess und das Drumherum verfolgt, nur das Gefühl nicht los, dass
hier etwas nicht stimmt. Vielleicht weil es merkwürdig ist, dass der Staatsanwalt
eine so hohe Strafe fordert, ohne einen einzigen Beweisantrag gestellt, ohne einen
einzigen Zeugen aufgeboten zu haben. Wo sind denn all die Makler, Hausmeister,
Steuerfahnder und Becker-Berater, die die kriminelle Energie des Tennisspielers
illustrieren sollten. Die berichten, wie vom Angeklagten verschleiert und getrickst
wurde. Warum nimmt die Staatsanwaltschaft diese magere Beweisaufnahme hin und
duldet kommentarlos, dass nur ein paar Briefe und Zahlenkolonnen auszugsweise
verlesen werden? Wieso packt sie ihre Beweise für die üblen Machenschaften
des Boris Becker nicht auf den Tisch? Die Staatsanwaltschaft verzichtet offenkundig
darauf, das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zu präsentieren, obwohl
das für die Einschätzung der kriminellen Energie des Angeklagten und
damit für das Strafmaß (und für dessen öffentliche Nachvollziehbarkeit)
von zentraler Bedeutung ist. Warum? So jedenfalls steht der vollmundig vorgetragene
Strafantrag der Staatsanwaltschaft in keinem Verhältnis zur nachgewiesenen
kriminellen Energie des Boris Becker. Komisch auch, dass, kaum ist der Prozess
zu Ende, schon Presseerklärungen an die herausströmenden Journalisten
verteilt werden, in denen Becker schriftlich seine milde Strafe bejubelt: Ich
bin frei - das ist das Wichtigste. Hat Becker nun neben der Gabe des Tennisspiels
auch jene der Prophetie? Er selbst ist nämlich noch im Gerichtssaal, wo er
sich gerade die Hände schütteln und zum überraschend glimpflichen
Ausgang seiner Strafsache gratulieren lässt. Und auch der Verzicht der Staatsanwaltschaft
auf die Revision scheint ihm schon im Traum erschienen zu sein, denn das Kapitel
ist nun endlich abgeschlossen lässt er verlauten. Woher weiß er das
bloß? Auch seine Anwälte - noch gar nicht durch die Tür gekommen
- scheinen mit dem siebten Sinn gesegnet. Wenn man mal überlegt, welche Gefahren
und Folgen ein langwieriger Strafprozess für Herrn Becker hätte haben
können, sind wir mit Dauer, Art und Weise und Resultat der Verhandlung absolut
zufrieden, steht als Zitat in jener Presseerklärung, die die Anwälte
nach dem Urteil noch gar nicht zu Gesicht bekommen haben können. Was hat
das Publikum im Saal A 101 des Landgerichts München I denn eigentlich miterlebt?
Einen Strafprozess? Oder einen Schaukampf, bei dem das Ergebnis von Anfang an
- nicht durch eine offizielle, sondern durch eine informelle Verständigung
der Parteien untereinander - abgekartet war und die Staatsanwaltschaft ein Schmierentheater
abzog, um ihr Gesicht zu wahren und den Ruf der strengen bayerischen Justiz zu
retten? Hat hier nicht genau das stattgefunden, was der Bundesgerichtshof nicht
will?
Ich
bin für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung. Hätte ich was
dagegen, wäre ich keine Gerichtsreporterin. Doch es ist nicht nur mein Reporterinteresse
an den Geschichten, an den Lebenswegen, allgemeinen Umständen und persönlichen
Entscheidungen, die Menschen zu Mördern, Betrügern und Brandstiftern
machen, was mich in die Prozesse treibt. Ich fühle mich auch als Abgesandte
einer Öffentlichkeit, die Anspruch darauf hat, kompetent darüber unterrichtet
zu werden, was eigentlich los ist. Oft
wurde der Bürger durch eine Straftat massiv verstört, aufgescheucht,
verunsichert oder beschädigt, er hat deshalb Anspruch darauf zu erfahren,
wer dahinter steckt, was geschehen ist und warum es geschah; wie der Staat mit
dem Täter umgeht und welche Folgen er tragen muss. Es
liegt vor allem an der Berichterstattung der Medien - und zwar nicht nur jener
des Boulevards - dass die Gesetze immer schärfer werden. Besonders Boulevardzeitungen
- aber auch viele Privatsender - brauchen den Verbrecher für Auflage und
Quote, sie schüren im Volk mit gefühlsgeladenen Beiträgen Angst
und Aggression gegen Beschuldigte. Die Politik, also der Gesetzgeber, reagiert
darauf wiederum mit Gesetzen, die einen vernünftigen Umgang mit Kriminalität
erschweren. Dieser politisch-mediale Verstärkerkreislauf hat in Deutschland
dazu geführt, dass das Strafrecht in den vergangenen 20 Jahren nur zum Nachteil
von Beschuldigten oder Verurteilten überarbeitet worden ist. In
den USA fällt der Präsidentschaftskandidat und "Hoffnungsträger"
Barack Obama über den Supreme Court her, weil der die Todesstrafe für
Kindervergewaltiger für verfassungswidrig erklärt hat. Diese Missachtung
des höchsten Gerichts soll Obama in den Augen des Volkes zum Präsidentenamt
befähigen. Der Umgang mit dem Strafrecht zeigt - auch in Deutschland und
anderswo - die dunkle Seite der Demokratie, die Korrumpierung des Strafrechts
durch primitive Anwandlungen der Masse. Der politisch-mediale Verstärkerkreislauf
führt dazu, dass letztlich die schädlichen Neigungen des Mobs in Gesetze
gegossen und in "Recht", also Urteile, umgesetzt werden. Wahres Recht
will Vernunft und leitet sich vom Begriff "richtig" her, doch unter
dem Diktat der Desinformation wird nicht mehr das Richtige zu Recht, sondern das
Falsche. Ich hatte dies bereits anlässlich des Verfahrens gegen die beiden
U-Bahnschläger geschrieben, die in München einen Mann zusammengeschlagen
hatten und deren Tat, aufgezeichnet von den Überwachungskameras der U-Bahnstation
und ausgestrahlt über alle Fernsehkanäle, eine Medienkampagne gegen
"kriminelle jugendliche Ausländer" (Roland Koch) auslöste.
Über den Prozess schrieb ich damals: "Im aktuellen Verfahren hat
Serkan wieder Pech. Diesmal mit dem Rechtsanwalt Oliver Schmidt, der seinen Mandanten
nicht nur während der polizeilichen Vernehmung allein ließ, weil es
ihn zu Wichtigerem drängte, sondern ihn in der Hauptverhandlung durch einfältige
Fragen noch weiter hineinreitet. Jeder Automechaniker, der sein Handwerk so ausübt,
geht pleite - ein Rechtsanwalt aber, auf den ahnungs- und mittellose Mandanten
angewiesen sind, muss keine Konsequenzen fürchten. Deshalb ist Serkan ein
gutes Beispiel für die Binsenweisheit, dass es oft vom Geld abhängt,
ob einer sein Recht bekommt. Der Staatsanwalt, der in Serkans Leben keine Entwicklung,
sondern nur eine "beeindruckende Stagnation" erkennen kann, plädiert
dafür, ihn strafrechtlich als Erwachsenen zu behandeln, ungeachtet der Tatsache,
dass der Angeklagte noch gar keine Entwicklung hatte. Die CSU hat sich mit der
Forderung hervorgetan, Heranwachsenden nur noch in Ausnahmefällen die Segnungen
des Jugendstrafrechts zuteil werden zu lassen, wobei die Annahme des Ausnahmefalls
Abwägungssache ist. Und weil es keine tragfähigen entwicklungspsychologischen
Argumente gibt, warum der eine 20-Jährige sich noch entwickeln sollte, der
andere aber nicht, ist Serkans weiteres Schicksal letztlich eine politische Frage.
Das Hauptverfahren bietet einem jungen Staatsanwalt jedenfalls die passende
Gelegenheit, sich zu profilieren. Bild online ließ Laurent Lafleur schon
einmal hochleben: Ganz Deutschland setze auf ihn, hieß es. Und er hat die
Erwartungen nicht enttäuscht. Als Lafleur nach einer Stunde mit seinem Schlussvortrag
zu Ende ist, schaut Spyridon trotzig und Serkan heult - verkrümmt unter dem
Unwerturteil des Staatsanwalts - in seinen Ärmel. Das Strafrecht ist die
Waffe des Staates gegen das Verbrechen. Die Aufgabe, Elend zu beseitigen, hat
es nicht. Sollte das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft folgen, wird
von Serkan nach 12 Jahren Gefängnis wohl nichts mehr übrig sein."
Andererseits:
Wenn ich mir vorstelle, die Urteilsfindung gegen die U-Bahnschläger, die
im öffentlichen Untergrund einen Rentner fast töteten, gegen die beiden
Kofferbomber, die Sprengsätze in einem Bahnhof abstellten, gegen Wirtschaftskriminelle,
die der Gemeinschaft der Bürger schweren Schaden zufügten, blieben im
stillen Kämmerlein, unter Ausschluss der Presse, ist mir erst recht nicht
wohl. Die Ermordung des afghanischen Mädchens Morsal, der tödliche
Wurf eines Holzklotzes von einer niedersächsischen Autobahnbrücke oder
das Leid des zu Tode misshandelten Kevin, der vergessen vom Bremer Jugendamt im
Kühlschrank seines Vaters verweste, sind Nachrichten, die das ganze Land
betreffen. Niemand soll das Recht haben, sie im Namen des Volkes aber ganz ohne
Volk zu verhandeln. Das
Verbrechen ist keine Privatsache! Der Straftäter ist - im Normalfall - kein
Kranker, der unter dem Schutz des Datengeheimnisses ins Landgericht geht, wie
ein Patient in die Klinik. Die Öffentlichkeit des Strafverfahrens ist der
Preis, der für das staatliche Gewaltmonopol gezahlt werden muss. Die Straftat
ist keine Sache mehr zwischen Tätern und Opfern, sondern sie geht alle an.
Außerdem
soll die Öffentlichkeit ruhig Gelegenheit haben, sich davon zu überzeugen,
dass die Gesetze angewandt werden und dass es wirklich nicht nötig ist, sie
pausenlos zu verschärfen. Die
meisten Verbrechen gehören meiner Ansicht nach auch deshalb an die Öffentlichkeit,
weil sie zutiefst politisch sind. Sie haben mit Missständen des öffentlichen
Lebens zu tun oder sind direkt aus ihnen geboren. Meine Gerichtsberichte sind
Teil der politischen Berichterstattung meiner Zeitung. Wenn sie nicht den Platz
eines Dossiers verlangen, erscheinen sie deshalb im Politischen Teil der ZEIT. In
ihren Strafprozessen spiegelt sich die ganze Gesellschaft wider, die Mederakes
und die Zumwinkels. Ich würde sogar soweit gehen, bestimmte Jugendverfahren
öffentlich zu verhandeln. Auch weil gerade halbwüchsige Straftäter
in hohem Maße Opfer der sie umgebenden Verhältnisse sind. In
der Reportage "Wie das Böse nach Tessin kam" habe ich selbst über
das Innenleben eines der beiden Jungendlichen berichtet, die 2007 einen Doppelmord
im mecklenburgischen Örtchen Tessin verübt haben. Ich habe noch vor
der Hauptverhandlung detailliert die Entwicklung des 17jährigen von einem
ängstlichen Bübchen hin zu einem Amokläufer öffentlich beschrieben.
Das Thema war deshalb so wichtig, weil sich ein seelisch instabiler Minderjähriger
mit Hilfe von hochaggressiven Computerspielen (die ohne weiteres zu haben waren)
über Jahre auf diesem Mord vorbereitet hatte - unbemerkt von Elternhaus und
Schule. Über solche Entwicklungen kann die Öffentlichkeit gar nicht
genug erfahren. Den
Täter habe ich in meiner Reportage nicht geschont, nichts weggelassen und
nichts beschönigt, und trotzdem war am Ende des Textes klar, dass der junge
Mann nicht das Monster ist, für das man ihn hielt, sondern ein übersensibler
Junge, der mit den Zumutungen seiner Umwelt nicht mehr fertig geworden ist. Auch
deshalb haben der Angeklagte und seine Eltern mir ihre Zustimmung zu diesem Text
gegeben. Nur
am Rande sei angemerkt, dass mich deshalb ganz abseitige Fälle wie der Kannibale
von Kassel oder der Fall Fritzl in Österreich kalt lassen. Sie bergen in
meinen Augen keine weiterführende Botschaft als die, dass der Vereinzelte,
wenn er nur seelisch stark genug deformiert ist, zu sehr abweichenden Taten fähig
ist. Ich
kann als Gerichtsreporterin Einblicke in Welten nehmen, die sonst hermetisch abgeriegelt
sind. Das gilt für Privatpersonen wie für Unternehmen. In Gerichtssälen
verzieht sich der PR-Nebel, mit dem Unternehmen ihnen unangenehme Verfahren umhüllen
und die Tatsachen treten zutage: Der
Prozess gegen den Mercedes-Testfahrer, der einer Mutter mit Kind im Vorüberfahren
bei Tempo 250 das Leben nahm, gewährt Einblick in die Unternehmenskultur
eines Autoherstellers, der den Männlichkeitswahn und die persönlichen
Defizite junger Ingenieure nicht nur ignoriert, sondern sogar befördert hat.
Der Fall der verhungerten Jessica führt in die verborgenen Kammern der
Unterschicht und demonstriert, zu welchen Müttern gehasste und misshandelte
Kinder sich auswachsen können. Gerichtsberichte
helfen übrigens auch Ihnen! Was wüssten Sie sonst schon von Verfahren,
an denen Sie nicht beteiligt sind und die Sie nur aus den Erzählungen Ihrer
Kollegen kennen? Ich bezweifle, dass die Ihnen immer die Schwächen des eigenen
Agierens schonungslos darlegen. | |