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Strafverteidigung
vor neuen Aufgaben
33. Strafverteidigertag Köln, 27.2.-1.3.2009 zu
den Ergebnissen der Arbeitsgruppen  Nach
drei Tagen ging am Sonntag dem 1. März 2009 der 33. Strafverteidigertag in
Köln zu Ende. Mehr als 500 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler
haben unter dem Titel "Strafverteidigung vor neuen Aufgaben" aktuelle
Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert. In Diskussionen,
Vorträgen und Arbeitsgruppen zogen die Teilnehmer eine überwiegend negative
Bilanz der Kriminalpolitik vergangener Jahre und forderten eine Umkehr zu einer
liberaleren Strafrechtspolitik. In
seinem Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Gesetzliche Regelung von Absprachen
im Strafverfahren" bilanzierte der Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf
die seit langem andauernde Diskussion um den sog. "Deal" und setzte
sich kritisch mit dem kürzlich vorgelegten Regierungsentwurf zur Regelung
von Absprachen im Strafverfahren auseinander. Am Samstag trafen insgesamt
sechs Fachgruppen zu den Themen BKA-Gesetz, Jugendstrafrecht, Umfangverfahren,
Strafmaßverteidigung, Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und Maßregelvollzug
zusammen. Die
AG 1 ("Das neue BKA-Gesetz. Ein Fall von Co-Terrorismus") forderte die
Abschaffung des neuen BKA-Gesetzes, das demokratische Freiheitsrechte untergräbt
und dem Bundeskriminalamt Möglichkeiten totalitärer Kontrolle verschafft.
Die
AG 2 ("Jugendstrafrecht als Fußabtreter populistischer Politik")
erteilte dem immer wieder zu hörenden Ruf nach weiteren Verschärfungen
des Jugendstrafrechts eine Absage. Die Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es
keine kriminologischen Erkenntnisse gibt, die belegen, dass strengere Sanktionen
zu günstigeren Rückfallraten führen. Die
AG 3 ("Umfangsverfahren neuen Typs") stellte die Zunahme sehr umfangreicher
Strafverfahren fest, welche die die engen personellen Ressourcen bei Gericht und
Verteidigung vielfach übersteigen. Die Arbeitsgruppe forderte, die immer
weiter anwachsende polizeiliche Auswertung von Daten in IT-Fallbearbeitungssystemen
in der Akte auch so zu dokumentieren, dass der Ermittlungsverlauf zweifelsfrei
nachvollziehbar ist. Weiter forderte die Arbeitsgruppe, dass der Zweifelssatz
auf die Frage der Verwertbarkeit von Daten zu erstrecken ist. Die AG
4 ("Strafmaßverteidigung") diskutierte Handlungsstrategien für
die Verteidigung in Fällen, in denen ein Schuldspruch absehbar nicht zu verhindern
ist. Die Arbeitsgruppe forderte eine frühzeitige Einbeziehung der Verteidigung
bei der Auswahl psychiatrischer Sachverständiger und eine verstärkte
Kontrolle der Strafzumessung durch die Revisionsgerichte. Die
AG 5 ("Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in Strafsachen")
befasste sich mit der Frage, mit welchen Mitteln der Angeklagte in der Hauptverhandlung
vor einer Prangerwirkung durch die Öffentlichkeit geschützt werden kann.
In
der AG 6 ("Die Ausgestoßenen. Patient oder gemeingefährlicher
Straftäter") wurde festgestellt, dass in den vergangenen zehn Jahren
die Zahl der Unterbringungen im Maßregelvollzug dramatisch zugenommen hat.
Als Ursache dafür ist ein Wandel des gesellschaftlichen Klimas, der vom Ruf
nach Sicherheit geprägt ist und zu einer spürbaren Verängstigung
der Entscheidungsträger geführt hat. Der Vollzug der Maßregeln
ist vielfach zum reinen Verwahrvollzug degeneriert, in dem eine erfolgreiche Therapie,
die künftige Sicherheit gewährleistet, nicht mehr stattfindet.
Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 1. März 2009, unter dem Thema "Verteidigungsrechte
und Wahrheitsfindung" setzte sich mit der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
in jüngerer Zeit deutlich werdenden Tendenz zur Ausgrenzung und Disziplinierung
von Strafverteidigung auseinander. Die Strafverteidigervereinigungen verwahren
sich gegen die höchstrichterliche Unterstellung eines verfallenden anwaltlichen
Ethos und warnen davor, derartige Unterstellungen als Legitimation zu einer weiteren
Einschränkung der Beschuldigtenrechte zu benutzen.
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