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Rechtsanwalt
Dr. Bernd Wagner:
Strafverteidigung als Privileg. Eröffnungsvortrag des
34. Strafverteidigertages 
Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppen können hier als PDF-Datei
runtergeladen werden 
Pressemitteilung zum
Abschluss des 34. Strafverteidigertages
Hamburg/Berlin,
28. Februar 2010
Nach
drei Tagen ging am Sonntag den 28. Februar 2010 der 34. Strafverteidigertag
in Hamburg zu Ende. Mehr als 600 Anwälte, Vertreter der
Justiz und Wissenschaftler haben unter dem Titel »Wehe
dem, der beschuldigt wird
« aktuelle Entwicklungen
der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.
In
seinem Eröffnungsvortrag zu dem Thema »Strafverteidigung
als Privileg« vertrat der Hamburger Rechtsanwalt Dr.
Bernd Wagner die Auffassung, dass die Sonderstellung der Verteidigung
nicht als ein mit der Berufsausübungsfreiheit des Anwaltes
nach Art. 12 GG begründeter »Vertrauensvorschuss«
verstanden werden dürfe, die an die Erwartung eines Wohlverhaltens
geknüpft sei und bei Enttäuschung dieser Erwartung
zur Disposition des Gerichts stehe. Vielmehr so Wagner
sei die Sonderstellung der Verteidigung als Schutzrecht
des beschuldigten Mandanten zu verstehen und verpflichte die
Verteidigung zur Wahrnehmung seiner Interessen. Das wahre
Privileg der Verteidigung bestehe nicht in einer in Wahrheit
diskriminierenden Besserstellung gegenüber den Anwälten,
die nicht Verteidiger sind, sondern in der Berechtigung und
Verpflichtung, die Mandanteninteressen ohne Rücksicht
auf Wohlverhaltenserwartungen der Justiz wahrzunehmen.
Am
Samstag trafen insgesamt sechs Fachgruppen zu den Themen Recht
der Revision und der Wiederaufnahme, Kriminalprognose, Kriminaltechnik,
Jugendstrafrecht und Transparenz im Strafverfahren zusammen.
Die
AG 1 (»Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht«)
kritisierte an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
die Einschränkung der Möglichkeiten, Verfahrensfehler
mit der Revision geltend zu machen und die gravierenden Begründungsmängel
besonders der rechtsfortbildenden Entscheidungen, die die
Verteidigungsrechte des Beschuldigten beschränken. Die
AG forderte eine Begründungspflicht auch für die
Beschlüsse, mit denen Revisionen ohne Hauptverhandlung
verworfen werden.
Die
AG 2 (»Prognose und Strafrecht«) kritisierte die
im Bereich der Maßregelanordnungen festzustellende Abwendung
vom Ziel der Resozialisierung hin zur Gefahrenabwehr und stellte
fest, dass die erstellten Prognosegutachten in der Praxis
vielfach nicht den entwickelten Standards entsprechen.
Die
AG 3 (»Labeling«) befasste sich mit dem Berliner
Modell der Behandlung jugendlicher Intensivtäter
und kritisierte die negativen Rückkoppelungseffekte der
Stigmatisierung als Intensivtäter für
die delinquente Entwicklung . Die AG forderte alternative,
auf Hilfe ausgerichtete Strategien für den Umgang mit
den sog. Intensivtätern.
Die
AG 4 (»Kritische Kriminaltechnik«) informierte
über aktuelle Entwicklungen und methodische Standards
bei den forensischen Wissenschaften.
Die
AG 5 (»(Mehr) Transparenz im Strafverfahren«)
untersuchte die Auswirkungen, die eine Videodokumentation
auf die Beweisqualität von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
erwarten lässt. Die AG forderte die Einführung einer
solchen Videodokumentation im Ermittlungsverfahren und der
Hauptverhandlung.
Die
AG 6 (»Wiederaufnahme«) forderte eine Stärkung
der Rechte des Verurteilten in Strafverfahren gegen Zeugen
denen eine Falschaussage zulasten des Verurteilten vorgeworfen
wird. Außerdem forderte die Arbeitsgruppe die Anerkennung
eines prozessordnungswidrigen »Deals« als absoluten
Wiederaufnahmegrund. Weiter forderte die Arbeitsgruppe eine
Verbesserung der Möglichkeiten des Verurteilten, asservierte
Spuren fachkundig untersuchen zu lassen.
Die
Abschlussdiskussion am Sonntag, den 28. Februar 2009, unter
dem Thema »Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens«
setzte sich mit der Machtverschiebung im Ermittlungsverfahren
von der Staatsanwaltschaft zur Polizei auseinander und diskutierte
bereits vollzogene Gesetzesänderungen sowie die im Koalitionsvertrag
vereinbarten Änderungen des Zeugenrechts, durch die die
bedenklichen Entwicklungen der Praxis sanktioniert werden.
Die
Strafverteidigervereinigungen warnen davor, die Leitungs-
und Kontrollfunktion der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
weiter abzubauen.
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