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Hamburg/Berlin,
28. Februar 2010 Nach
drei Tagen ging am Sonntag den 28. Februar 2010 der 34. Strafverteidigertag in
Hamburg zu Ende. Mehr als 600 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler
haben unter dem Titel »Wehe dem, der beschuldigt wird
« aktuelle
Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.
In
seinem Eröffnungsvortrag zu dem Thema »Strafverteidigung als Privileg«
vertrat der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner die Auffassung, dass die Sonderstellung
der Verteidigung nicht als ein mit der Berufsausübungsfreiheit des Anwaltes
nach Art. 12 GG begründeter »Vertrauensvorschuss« verstanden
werden dürfe, die an die Erwartung eines Wohlverhaltens geknüpft sei
und bei Enttäuschung dieser Erwartung zur Disposition des Gerichts stehe.
Vielmehr so Wagner sei die Sonderstellung der Verteidigung als Schutzrecht
des beschuldigten Mandanten zu verstehen und verpflichte die Verteidigung zur
Wahrnehmung seiner Interessen. Das wahre Privileg der Verteidigung bestehe nicht
in einer in Wahrheit diskriminierenden Besserstellung gegenüber den Anwälten,
die nicht Verteidiger sind, sondern in der Berechtigung und Verpflichtung, die
Mandanteninteressen ohne Rücksicht auf Wohlverhaltenserwartungen der Justiz
wahrzunehmen. Am
Samstag trafen insgesamt sechs Fachgruppen zu den Themen Recht der Revision und
der Wiederaufnahme, Kriminalprognose, Kriminaltechnik, Jugendstrafrecht und Transparenz
im Strafverfahren zusammen. Die
AG 1 (»Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht«) kritisierte
an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Einschränkung der Möglichkeiten,
Verfahrensfehler mit der Revision geltend zu machen und die gravierenden Begründungsmängel
besonders der rechtsfortbildenden Entscheidungen, die die Verteidigungsrechte
des Beschuldigten beschränken. Die AG forderte eine Begründungspflicht
auch für die Beschlüsse, mit denen Revisionen ohne Hauptverhandlung
verworfen werden. Die
AG 2 (»Prognose und Strafrecht«) kritisierte die im Bereich der Maßregelanordnungen
festzustellende Abwendung vom Ziel der Resozialisierung hin zur Gefahrenabwehr
und stellte fest, dass die erstellten Prognosegutachten in der Praxis vielfach
nicht den entwickelten Standards entsprechen. Die
AG 3 (»Labeling«) befasste sich mit dem Berliner Modell der Behandlung
jugendlicher Intensivtäter und kritisierte die negativen Rückkoppelungseffekte
der Stigmatisierung als Intensivtäter für die delinquente
Entwicklung . Die AG forderte alternative, auf Hilfe ausgerichtete Strategien
für den Umgang mit den sog. Intensivtätern. Die
AG 4 (»Kritische Kriminaltechnik«) informierte über aktuelle
Entwicklungen und methodische Standards bei den forensischen Wissenschaften.
Die
AG 5 (»(Mehr) Transparenz im Strafverfahren«) untersuchte die Auswirkungen,
die eine Videodokumentation auf die Beweisqualität von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
erwarten lässt. Die AG forderte die Einführung einer solchen Videodokumentation
im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung. Die
AG 6 (»Wiederaufnahme«) forderte eine Stärkung der Rechte des
Verurteilten in Strafverfahren gegen Zeugen denen eine Falschaussage zulasten
des Verurteilten vorgeworfen wird. Außerdem forderte die Arbeitsgruppe die
Anerkennung eines prozessordnungswidrigen »Deals« als absoluten Wiederaufnahmegrund.
Weiter forderte die Arbeitsgruppe eine Verbesserung der Möglichkeiten des
Verurteilten, asservierte Spuren fachkundig untersuchen zu lassen.
Die
Abschlussdiskussion am Sonntag, den 28. Februar 2009, unter dem Thema »Verpolizeilichung
des Ermittlungsverfahrens« setzte sich mit der Machtverschiebung im Ermittlungsverfahren
von der Staatsanwaltschaft zur Polizei auseinander und diskutierte bereits vollzogene
Gesetzesänderungen sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen
des Zeugenrechts, durch die die bedenklichen Entwicklungen der Praxis sanktioniert
werden. Die
Strafverteidigervereinigungen warnen davor, die Leitungs- und Kontrollfunktion
der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren weiter abzubauen.
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